UKA recherchiert in Niedersachsen nach potentiellen Standorten für naturverträgliche und wirtschaftliche Windenergieanlagen. Eine Quelle ist das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Göttingen. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Gieboldehausen sah die Fläche für die Windenergienutzung vor. Die Gemeinde schaffte im Einvernehmen mit den Regionalplanerischen Zielsetzungen das notwendige Planungsrecht, um Windenergieanlagen in den zwei ausgewiesenen Sondergebieten Höherberg und Pinnekenberg zu bauen.
Nach ersten Recherchen und Kalkulationen stellten sich die Projektplaner von UKA im August 2012 in Gieboldehausen vor. Anhand von geografischen Daten wurde der Standort vermessen. Auf dieser Basis konfigurierten Experten, wie die Anlagen idealerweise stehen und welcher Anlagentyp am besten für Gieboldehausen geeignet ist. Parallel dazu wurde von externen Sachverständigen die Flora und Fauna untersucht. Natürlich können Windparkentwickler nicht einfach auf einem Grundstück bauen, das anderen gehört. Deswegen schloss UKA mit den Eigentümern Nutzungsverträge. Die Pächter wurden ebenfalls mit einbezogen.
Der sogenannte Netzanschluss führt über einen Mittelspannungsanschluss an das Umspannwerk in Bilshausen. Dort kann der Strom dann regional verteilt oder über Hochspannungstrassen weiter geleitet werden. Im Zuge der Realisierung des Netzanschlusses hat UKA zugleich notwendige Kabel der Telekom verlegt, um die Breitbandversorgung des Industrie- und Gewerbegebietes „Strohkrug“ der Gemeinde Bilshausen zu ermöglichen.
Der Landkreis Göttingen hat drei Genehmigungsanträgen von UKA für insgesamt acht Windenergieanlagen stattgegeben. Dazu sichtete der Landkreis umfangreiche Unterlagen mit Gutachten, Studien und Hochrechnungen. UKA hat in der Folge acht Windenergieanlagen bei Bodensee errichtet. Die Inbetriebnahme der ersten Anlage erfolgte im Dezember 2016, die achte Anlage ging 2019 ans Netz.
UKA plant außerdem im Projekt Gieboldehausen die sogenannte bedarfsgerechte Befeuerung umzusetzen, das bedeutet dass die Lichter an den Windenergieanlagen nur an sein werden, wenn sie aus Gründen der Flugsicherung tatsächlich notwendig sind. Mit der Quantec Group befinden wir uns in Vorbereitung des Genehmigungsprozesses, damit die Anlagen bald bedarfsgerecht mit dem System Light:Guard befeuert werden können.